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Entschädigung für annullierte easyJet-Flüge

Wurde dein easyJet-Flug annulliert und deine Reisepläne durcheinandergebracht? Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gewährt dir das Recht auf eine Entschädigung von bis zu 600 €, je nach Flugdistanz und dem Zeitpunkt, an dem du über die Annullierung informiert wurdest. Hier erfährst du, unter welchen Umständen du Anspruch auf Entschädigung hast und wie du den dir zustehenden Betrag erhalten kannst.

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Fülle unser Online-Formular aus, um die Anspruchsberechtigung für eine Entschädigung für deinen easyJet-Flug zu überprüfen.

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Wann kannst du Entschädigung für einen annullierten easyJet-Flug beantragen?

Um eine Entschädigung zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Der Flug hatte eine Verspätung von mindestens 3 Stunden bei der Ankunft

Der Flug startete aus der EU oder kam mit easyJet (europäische Fluggesellschaft) in die EU

Die Verspätung wurde nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht (z. B. extreme Wetterbedingungen, Streiks von Dritten usw.)

Du hattest eine bestätigte Buchung und hast dich rechtzeitig zum Check-in begeben

Der Flug war wegen organisatorischer Probleme der Fluggesellschaft verspätet (z. B. technische Probleme, fehlendes Personal)

Die Verspätung wurde durch unvorhersehbare und unvermeidbare äußere Faktoren verursacht

Wenn die Annullierung vermeidbar war und nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, hast du Anspruch auf Entschädigung. Wenn der von der Fluggesellschaft angebotene Alternativflug ebenfalls eine Verspätung von mehr als 3 Stunden hatte, kannst du zusätzlich eine Entschädigung beantragen.

Höhe der Entschädigung

Wie viel kannst du für einen annullierten easyJet-Flug erhalten?

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz ab:

250

Entschädigung pro Passagier

Weniger als 1.500 km

400

Entschädigung pro Passagier

Zwischen 1.500 und 3.500 km

600

Entschädigung pro Passagier

Mehr als 3.500 km

Konkretes Beispiel:

Wenn dein easyJet-Flug von Bukarest nach London (ca. 2.100 km) annulliert wurde und du nicht mindestens 14 Tage vorher informiert wurdest, hast du Anspruch auf 400 € Entschädigung. Wenn der angebotene Alternativflug ebenfalls eine Verspätung von mehr als 3 Stunden hatte, kannst du zusätzlich Entschädigung beantragen.

Einfacher Prozess

Wie kannst du Entschädigung für einen annullierten easyJet-Flug beantragen?

Hier sind die Schritte, die du unternehmen musst, um Entschädigung von easyJet für eine Annullierung zu beantragen:

1

Überprüfe die Anspruchsberechtigung

Bestätige, dass du nicht rechtzeitig über die Annullierung informiert wurdest, mindestens 14 Tage vorher, oder dass der Alternativflug, der dir angeboten wurde, die Bedingungen der Verordnung nicht erfüllt und zu einer erheblichen Verspätung geführt hat.

2

Sammle die Dokumente

Dazu gehören das Ticket (physisch oder elektronisch), die Flugbuchung, die Annullierungsbenachrichtigung, Alternativflüge, die Gründe für die Annullierung, die Bestätigung der Umbuchung, Nachweise der Verspätung und alle anderen Benachrichtigungen der Fluggesellschaft.

3

Reiche den Antrag ein

Versuche, das Problem direkt mit der Fluggesellschaft easyJet zu klären, indem du den Zahlungsanspruch einreichst, und falls dies abgelehnt wird, die rechtlichen Schritte einleitest.

4

Erhalte die Entschädigung

Entweder durch freiwillige Zahlung oder durch eine gerichtliche Entscheidung und/oder deren Vollstreckung.

Deine Rechte

Welche anderen Rechte hast du, wenn dein easyJet-Flug annulliert wurde?

Unabhängig vom Grund der Annullierung hast du Anspruch auf:

Getränke und Mahlzeiten

während der Wartezeit am Flughafen.

Betreuung am Flughafen

Mahlzeiten, Getränke, Kommunikation

Unterkunft und Transport

wenn die Annullierung eine Übernachtung erforderlich macht.

Zugang zu Kommunikation

Kostenlose Anrufe oder Nachrichten.

Diese Leistungen gelten automatisch, auch wenn du keine finanzielle Entschädigung beantragst.

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen zur Entschädigung bei Annullierungen von easyJet-Flügen

Die Fluggesellschaft schuldet keine Entschädigung, wenn du mindestens 14 Tage im Voraus über die Annullierung informiert wurdest. Ebenso erhältst du keine Entschädigung, wenn du weniger als 14 Tage im Voraus informiert wurdest, aber ein Alternativflug angeboten wird, den du akzeptierst und der die im Regulativ festgelegten Zeiten einhält, d. h. Abflug und Ankunft unterscheiden sich nicht erheblich von den ursprünglichen Flugzeiten (zwischen 2 und 4 Stunden).
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