Geschäftsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Vereinbarung zwischen BADGER CLAIM S.R.L., mit der Steuernummer 51418483 („BADGER CLAIM“) und Ihnen („Kunde“).
Im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die nachstehend angegebene Bedeutung:
i. Vorschriften über die Rechte von Flugpassagieren:
Jede nationale oder internationale Vorschrift (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze, Verordnungen, Richtlinien oder Übereinkommen), die gemeinsame Regeln für die Entschädigung und Unterstützung von Fluggästen im Falle der Nichtbeförderung und der Annullierung oder der erheblichen Verspätung von Flügen festlegt, wenn Fluggäste nicht fliegen konnten oder ihr Flug unterbrochen wurde, sowie jede andere finanzielle Entschädigung für verlorenes oder beschädigtes Gepäck, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004;
- Die Vorschriften über Fluggastrechte und Lizenzen für Reiseveranstalter (Änderung) (EU-Austritt) 2019;
- Die türkische Verordnung „SHY“ über Fluggäste;
- Das kanadische Transportgesetz: Die Vorschriften zum Schutz von Flugpassagieren;
- Das Montrealer Übereinkommen von 1999.
ii. Entschädigung:
Der Gesamtbetrag des Geldes, einschließlich jeglicher finanzieller Entschädigung oder Rückerstattung, der von einer Fluggesellschaft in Bezug auf einen Flug gemäß den geltenden Fluggastrechtsvorschriften geschuldet wird. Die Entschädigung umfasst keine Zahlung oder Rückerstattung von Gerichtskosten, Inkassokosten, Zinsen oder ähnlichen Beträgen, die BADGER CLAIM zuvor entstanden sind oder die sich aus dem Eingreifen von BADGER CLAIM ergeben.
iii. Antrag:
Jeder Antrag, der bei einer Fluggesellschaft eingereicht und an diese übermittelt wird, um eine Entschädigung zu erhalten.
iv. Anspruchsberechtigung:
Die Erfüllung der vom Passagier erfüllten Bedingungen der geltenden Fluggastrechtsvorschriften, die den Anspruch auf Entschädigung begründen.
v. Kunde:
Die Person, die Anspruch auf eine Entschädigung in Bezug auf einen Flug von einem Luftfahrtunternehmen hat.
vi. Forderungsabtretung:
Die Übertragung des Rechts, Entschädigungen gemäß den geltenden Fluggastrechtsvorschriften zu beantragen und zu erhalten, vom Kunden an BADGER CLAIM.
vii. Abtretungsformular:
Das vom Kunden unterzeichnete Dokument, mit dem dieser die Annahme der Geschäftsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie von BADGER CLAIM bestätigt und das Eigentumsrecht an seiner Forderung an BADGER CLAIM überträgt.
viii. Mandat zur Geltendmachung von Entschädigung:
Die Vereinbarung, durch die der Kunde BADGER CLAIM bevollmächtigt, in seinem Namen und in seiner Vertretung die Entschädigung zu erhalten.
ix. Vollmacht:
Das vom Kunden unterzeichnete Dokument, mit dem dieser die Annahme der Geschäftsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie von BADGER CLAIM bestätigt und BADGER CLAIM bevollmächtigt, in seinem Namen und in seiner Vertretung die Entschädigung zu erhalten.
x. Vereinbarung:
Forderungsabtretung oder Mandat zur Geltendmachung von Entschädigung.
xi. Rechtliche Schritte:
Die vor den Gerichten eingeleiteten Verfahren zur Erlangung der Entschädigung.
II.1. Durch die Annahme dieser Geschäftsbedingungen und die Unterzeichnung des Abtretungsformulars und der Vollmacht unterbreitet der Kunde BADGER CLAIM ein Angebot zum Abschluss von:
- i. Der Forderungsabtretung, in deren Fall der Kunde an BADGER CLAIM das Recht überträgt, Entschädigungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 oder einer anderen nationalen oder internationalen Vorschrift zu beantragen, die gemeinsame Regeln für die Entschädigung und Unterstützung von Fluggästen im Falle der Nichtbeförderung und der Annullierung oder der erheblichen Verspätung von Flügen festlegt, wenn Fluggäste nicht fliegen konnten oder ihr Flug unterbrochen wurde, sowie jede andere finanzielle Entschädigung für verlorenes oder beschädigtes Gepäck. BADGER CLAIM wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um die Entschädigung in eigenem Namen zurückzufordern, einschließlich durch rechtliche Schritte, falls erforderlich.
- ii. Des Mandats zur Geltendmachung von Entschädigung, in dessen Fall der Kunde BADGER CLAIM bevollmächtigt, alle notwendigen Schritte unter den in Ziffer II.1.1 genannten Bedingungen zu unternehmen, um die Entschädigung im Namen des Kunden zu erhalten.
II.2. BADGER CLAIM hat das ausschließliche Recht zu wählen, welche Art von Vereinbarung im Einzelfall gemäß der Erfahrung von BADGER CLAIM und der geltenden Gerichtsbarkeit abgeschlossen wird. Die Vereinbarung gilt als abgeschlossen, sobald BADGER CLAIM ihre Verpflichtungen entweder gemäß II.1.1 erfüllt, in welchem Fall sie sich in eigenem Namen an die Fluggesellschaft wendet und dieser das Abtretungsformular vorlegt, oder gemäß II.1.2 erfüllt, in welchem Fall sie sich im Namen des Kunden an die Fluggesellschaft wendet und dieser die vom Kunden erteilte Vollmacht vorlegt.
II.3. In beiden Fällen wird BADGER CLAIM im Falle der Rückforderung der Entschädigung dem Kunden die Entschädigung in der Höhe überweisen, die gemäß Kapitel IV der AGB festgelegt ist.
Überprüfung der Anspruchsberechtigung
III.1. Der Kunde füllt das auf der Webseite claimbee.com bereitgestellte Formular zur Überprüfung der Anspruchsberechtigung aus und gibt zu diesem Zweck alle angeforderten Flugdaten und -informationen an. BADGER CLAIM überprüft die Anspruchsberechtigung in Echtzeit anhand der vom Kunden bereitgestellten Dokumente und Informationen sowie der Flugdaten, auf die BADGER CLAIM Zugriff hat, einschließlich der aus ADS-B-Systemen entnommenen Daten.
III.2. Falls der Kunde nach den Daten von BADGER CLAIM nicht anspruchsberechtigt ist oder die eingegebenen Daten und Informationen unvollständig oder fehlerhaft sind, wird er darüber informiert. Falls der Kunde nach den Daten von BADGER CLAIM anspruchsberechtigt ist, stellt BADGER CLAIM dem Kunden die geltenden Geschäftsbedingungen, die Datenschutzrichtlinie, das Abtretungsformular und die Vollmacht zur Verfügung.
Abschluss der Vereinbarung
III.3. Die Unterzeichnung und Übermittlung des Abtretungsformulars und der Vollmacht über die Webseite claimbee.com entspricht dem Angebot des Kunden zum Abschluss der Vereinbarung und der Annahme der Geschäftsbedingungen von BADGER CLAIM.
III.4. Mit der Abgabe des Angebots bestätigt der Kunde, dass er/sie befugt und rechtsfähig ist, in eigenem Namen zu unterzeichnen, bzw. dass er/sie berechtigt ist, im Namen einer anderen Person, z. B. eines Kindes, zu unterzeichnen, falls zutreffend.
III.5. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung bestätigt und garantiert der Kunde, dass:
- i. er/sie der Inhaber der Forderung ist und dieses Recht nicht an Dritte abgetreten hat;
- ii. keine andere Vereinbarung in Bezug auf die Entschädigung geschlossen wurde;
- iii. kein laufendes Gerichtsverfahren in Bezug auf die Entschädigung besteht.
III.6. Der Kunde versteht, dass er/sie nach Abschluss der Vereinbarung nicht mehr berechtigt ist, die Dienste anderer Unternehmen, Agenturen oder Anwälte zur Erlangung der Entschädigung in Anspruch zu nehmen oder die Fluggesellschaft zu diesem Zweck direkt zu kontaktieren. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung bestätigt der Kunde, dass er/sie keinen direkten Kontakt mehr zur Fluggesellschaft haben und keine Zahlungen von dieser annehmen wird.
II.7. Der Kunde verpflichtet sich, auf Anfrage BADGER CLAIM alle zusätzlichen Informationen über den Flug, die Tickets, die Buchungsinformationen oder alle relevanten Informationen, die die Erlangung der Entschädigung beeinflussen könnten, zur Verfügung zu stellen.
II.8. BADGER CLAIM ist berechtigt, nur finanzielle Entschädigungen und keine Gutscheine oder andere möglicherweise von der Fluggesellschaft angebotene Dienstleistungen anzunehmen.
Rückforderung der Entschädigung
III.9. Nach Abschluss der Vereinbarung wird BADGER CLAIM einen oder mehrere Anträge an die Fluggesellschaft übermitteln, um die Entschädigung auf gütlichem Wege zu erhalten.
III.10. Falls die Fluggesellschaft sich weigert, den Antrag nach den von BADGER CLAIM geführten Verhandlungen zu bearbeiten, entscheidet BADGER CLAIM, ob sie rechtliche Schritte zur Rückforderung der Entschädigung einleitet. BADGER CLAIM kann auch unter anderen Umständen rechtliche Schritte einleiten, wenn sie der Ansicht ist, dass dieser Ansatz zu einer schnelleren und/oder effizienteren Bearbeitung des Antrags führen könnte.
III.11. Falls BADGER CLAIM rechtliche Schritte zur Erlangung der Entschädigung einleitet, ist der Kunde nicht verpflichtet, Kosten zu tragen, wenn die Klage nicht erfolgreich abgeschlossen wird. Wird der Antrag jedoch positiv beschieden oder während der rechtlichen Schritte eine gütliche Einigung erzielt, trägt BADGER CLAIM die durch den Prozess entstandenen Kosten, soweit diese nicht von der Fluggesellschaft übernommen werden. Im Falle einer erfolgreichen Erlangung der beantragten Entschädigung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass alle von BADGER CLAIM getragenen und von der Fluggesellschaft erstattungsfähigen Kosten an BADGER CLAIM weitergeleitet werden.
III.12. Im Laufe der rechtlichen Schritte hat der von BADGER CLAIM ausgewählte Anwalt Zugriff auf die vom Kunden bereitgestellten Informationen, die zur Unterstützung des Antrags erforderlich sind.
III.13. Falls der von BADGER CLAIM ausgewählte Anwalt nach Prüfung des Antrags der Ansicht ist, dass die Erfolgsaussichten im Rahmen der rechtlichen Schritte gering sind, wird der Kunde informiert, und BADGER CLAIM stellt alle Maßnahmen in Bezug auf den betreffenden Antrag ein. In diesem Fall gehen die Rechte an der Forderung automatisch an den Kunden zurück, ohne dass ein zusätzliches Dokument erforderlich ist.
IV.1. Die Entschädigung besteht aus dem Gesamtbetrag des Geldes, das die Fluggesellschaft dem Kunden oder BADGER CLAIM infolge der von BADGER CLAIM unternommenen Schritte zahlt. Die Entschädigung umfasst keine Zahlung oder Rückerstattung von Gerichtskosten, Inkassokosten, Zinsen oder ähnlichen Beträgen, die BADGER CLAIM zuvor entstanden sind oder die sich aus dem Eingreifen von BADGER CLAIM ergeben.
Die Provision
IV.2. Der Kunde zahlt keine Provision, bis die Entschädigung von der Fluggesellschaft zurückgefordert wurde.
IV.3. Falls BADGER CLAIM die Entschädigung erhält, hat BADGER CLAIM Anspruch auf eine Provision aus der Entschädigung, die wie folgt festgelegt wird:
- 29%
IV.4. Die erhobene Provision erhöht sich, falls entweder keine Einigung mit der Fluggesellschaft erzielt wird oder BADGER CLAIM der Ansicht ist, dass die Erlangung der Entschädigung auf diesem Wege effizienter und/oder schneller wäre, rechtliche Schritte erforderlich werden.
- 49%
Überweisung der Entschädigung an den Kunden
IV.5. Die Zahlung der Entschädigung durch BADGER CLAIM an den Kunden in der im Abschnitt „Die Provision“ vereinbarten Höhe kann erst erfolgen, nachdem BADGER CLAIM Kenntnis davon hat, dass der von der Fluggesellschaft erhaltene Betrag die Entschädigung für den Flug darstellt, die dem Kunden zusteht. Falls die Fluggesellschaft bei der Durchführung der Banküberweisung keine Zahlungsdetails angibt, die die Identifizierung der Entschädigung ermöglichen, wird BADGER CLAIM die Fluggesellschaft zur Klärung kontaktieren.
IV.6. BADGER CLAIM wird den Kunden innerhalb von 30 Tagen ab dem in Punkt IV.4 genannten Datum kontaktieren, um die Bankdaten für die Überweisung an die vom Kunden angegebenen Kontaktdaten zu übermitteln.
IV.7. BADGER CLAIM verpflichtet sich, die Zahlung an den Kunden innerhalb von höchstens 30 Tagen ab dem Datum vorzunehmen, an dem dieser die vollständigen und korrekten Bankdaten (einschließlich Name, IBAN usw.) übermittelt. Der überwiesene Betrag entspricht der aufgrund des Antrags oder der rechtlichen Schritte erhaltenen Entschädigung, von der die im Abschnitt „Die Provision“ vereinbarten Beträge abgezogen werden. Der vertretene Kunde ist nicht berechtigt, die Bankdaten eines Dritten anzugeben, da BADGER CLAIM gemäß den Vorschriften zur Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche keine Zahlung an einen anderen Begünstigten leisten kann. Falls die angegebenen Bankdaten unvollständig oder inkorrekt sind, wird BADGER CLAIM den Kunden innerhalb von 30 Tagen nach deren Erhalt benachrichtigen.
IV.8. Die Überweisung der fälligen Beträge erfolgt in derselben Währung, in der BADGER CLAIM die Entschädigung von der Fluggesellschaft erhalten hat. Wenn die Entschädigung beispielsweise in EUR eingegangen ist, erfolgt die Überweisung an den Kunden in dieser Währung. Falls der Kunde kein Bankkonto in der betreffenden Währung besitzt, nimmt BADGER CLAIM die Zahlung in der vom Kunden angegebenen Währung vor und wendet den offiziellen Wechselkurs der Rumänischen Nationalbank zum Zeitpunkt der Überweisung oder, falls die Zahlung vor der Aktualisierung des offiziellen Kurses erfolgt, den Kurs des Vortages an.
IV.9. Falls der vertretene Kunde BADGER CLAIM die korrekten und vollständigen Bankdaten nicht innerhalb von 3 Monaten nach der Benachrichtigung übermittelt, in der er zur Angabe dieser Daten aufgefordert wird (gemäß Art. IV.5), kann BADGER CLAIM nicht für die Unmöglichkeit der Zahlung oder für etwaige Verzögerungen verantwortlich gemacht werden, die durch die Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten des Kunden entstehen. Nach Ablauf der 3-Monats-Frist wird der gesamte als Entschädigung erhaltene Betrag von BADGER CLAIM einbehalten, ohne dass diese zur Leistung einer Zahlung an den vertretenen Kunden verpflichtet ist.
Sonstige Bestimmungen
IV.10. Falls der Kunde in betrügerischer Absicht falsche oder unvollständige Daten angibt und BADGER CLAIM dadurch zusätzliche Kosten entstehen, ist der Kunde verpflichtet, diese Kosten an BADGER CLAIM zu erstatten.
V.1. Rechte und Pflichten des Kunden
V.1.1. Der Kunde hat das Recht, die Webseiten claimbee.com zu besuchen und unter dem Vorbehalt seiner Eignung einen Vertrag mit BADGER CLAIM abzuschließen.
V.1.2. Der Kunde hat das Recht, auf Anfrage regelmäßig über den Fortschritt seines Antrags informiert zu werden und Klarstellungen zu allen Aspekten des Entschädigungsverfahrens zu verlangen.
V.1.3. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung der Anfrage BADGER CLAIM alle zusätzlichen Informationen über den Flug, Tickets, Buchungsinformationen oder alle relevanten Informationen zukommen zu lassen, die die Erlangung der Entschädigung beeinflussen können.
V.1.4. Nach Abschluss der Vereinbarung mit BADGER CLAIM ist der Kunde verpflichtet, die Dienste anderer Unternehmen, Agenturen oder Anwälte zur Erlangung der Entschädigung nicht in Anspruch zu nehmen und die Fluggesellschaft zu diesem Zweck nicht direkt zu kontaktieren.
V.1.5. Der Kunde ist verpflichtet, BADGER CLAIM innerhalb von höchstens 5 Werktagen zu benachrichtigen, falls er Korrespondenz oder ein Angebot von der Fluggesellschaft bezüglich der Entschädigung erhält. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann zum Verlust des Anspruchs des Kunden auf die ihm aufgrund der abgeschlossenen Vereinbarung zustehenden Beträge führen.
V.2. Rechte und Pflichten von BADGER CLAIM
V.2.1. BADGER CLAIM hat das Recht, unzulässige Anträge abzulehnen.
V.2.2. BADGER CLAIM hat das Recht, seine Verhandlungsmethoden und -strategien oder rechtlichen Schritte zur Erlangung der Entschädigung selbst zu wählen, ohne verpflichtet zu sein, eine von der Fluggesellschaft vorgeschlagene Regelung zu akzeptieren, wenn diese als unbillig oder unangemessen erachtet wird.
V.2.3. BADGER CLAIM ist verpflichtet, alle zumutbaren Anstrengungen zur Erlangung der Entschädigung zu unternehmen, einschließlich der Einleitung rechtlicher Schritte, wo dies erforderlich ist, abhängig von den Erfolgsaussichten.
V.2.4. BADGER CLAIM hat das Recht, die Weiterverfolgung von Schritten zur Erlangung der Entschädigung abzulehnen, wenn festgestellt wird, dass die vom Kunden bereitgestellten Informationen falsch, unvollständig oder ungenau sind oder wenn Anzeichen für Betrug oder Manipulation des Antrags vorliegen.
V.2.5. BADGER CLAIM hat ein Rückgriffsrecht für die verauslagten Kosten, falls die Forderung zuvor abgetreten wurde/der Passagier die Entschädigung direkt erhalten hat und seiner Informationspflicht nicht nachgekommen ist.
VI.1. BADGER CLAIM verarbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten und gemäß der Datenschutzerklärung.
VII.1. Die Vereinbarung endet an dem Tag, an dem der vereinbarte Teil der Entschädigung an den Kunden überwiesen wird.
Widerrufsrecht
VII.2. Der Kunde, der gemäß den Verbraucherschutzbestimmungen der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und des Vereinigten Königreichs als Verbraucher gilt, hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
VII.3. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
VII.4. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde BADGER CLAIM mittels einer eindeutigen Erklärung, die vor Ablauf der Widerrufsfrist an die E-Mail-Adresse office@claimbee.com übermittelt wird, über seinen Entschluss zum Widerruf dieses Vertrags informieren.
VII.5. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn BADGER CLAIM den Vertrag vor Ablauf der 14-Tages-Frist vollständig erfüllt hat.
Kündigung durch BADGER CLAIM
VII.6. BADGER CLAIM hat das Recht, die Vereinbarung in jedem der folgenden Fälle einseitig zu kündigen:
- i. Der Kunde stellt falsche oder unvollständige Informationen zur Verfügung, die den Prozess der Entschädigung beeinflussen.
- ii. Der Kunde antwortet nicht innerhalb von 30 Tagen auf die Aufforderung von BADGER CLAIM, zusätzliche Dokumente zur Erlangung der Entschädigung vorzulegen.
- iii. Der Kunde verhandelt direkt mit der Fluggesellschaft oder beauftragt nach Unterzeichnung der Abtretung ein anderes Unternehmen mit der Erlangung der Entschädigung.
- iv. Es bestehen begründete Zweifel, dass der Antrag des Kunden betrügerisch ist oder dass die vorgelegten Dokumente gefälscht oder manipuliert wurden.
VII.7. Im Falle einer einseitigen Kündigung durch BADGER CLAIM aus vom Kunden zu vertretenden Gründen hat der Kunde keinen Anspruch auf irgendeine Entschädigung, und BADGER CLAIM kann die Erstattung der für die Bearbeitung des Antrags entstandenen Kosten verlangen.
VII.8. Wenn BADGER CLAIM beschließt, die Schritte zur Erlangung der Entschädigung aus Gründen einzustellen, die nicht vom Verschulden des Kunden abhängen (z. B. geringe Erfolgsaussichten oder ungünstige Gerichtsurteile), wird der Kunde darüber informiert, und die Vereinbarung gilt automatisch als aufgelöst.
Höhere Gewalt
VII.9. Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, wenn diese durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Kriege, Pandemien, schwerwiegende Cyberangriffe, Erdbeben, Überschwemmungen oder andere Naturkatastrophen.
VII.10. Dauert die höhere Gewalt länger als 60 aufeinanderfolgende Tage an, kann jede Partei die Beendigung der Vereinbarung ohne weitere Schadensersatzpflichten verlangen.
VIII.1. BADGER CLAIM verfügt über vielfältige Informations- und Datenquellen, die für die Erbringung unserer Dienstleistungen unerlässlich sind. Trotz unserer Bemühungen, die Richtigkeit der Informationen zu gewährleisten, können Ungenauigkeiten oder Fehler auftreten. Unsere Dienstleistungen werden „wie besehen“ angeboten.
VIII.2. BADGER CLAIM gibt keine Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, stillschweigende Garantien der Marktgängigkeit, der Konformität mit den Rechten Dritter, der Genauigkeit der Informationen und der Eignung für einen bestimmten Zweck. Es gibt keine Zusicherung, dass die Nutzung unserer Dienste zur Erlangung einer Entschädigung für den Entschädigungsanspruch führt, alle Ihre Anforderungen erfüllt oder frei von Viren oder anderen schädlichen Komponenten, zeitnah, ununterbrochen, genau, vollständig oder zuverlässig ist.
VIII.3. Durch die Nutzung unserer Dienste bestätigen Sie und erklären Sie sich damit einverstanden, dass dies auf Ihr eigenes Risiko geschieht. Soweit gesetzlich zulässig, haften BADGER CLAIM und seine verbundenen Unternehmen nicht für direkte, indirekte, punitive, zufällige, spezielle, Folgeschäden oder jegliche Verluste von Einnahmen oder Gewinnen, die aus oder im Zusammenhang mit i) unseren Dienstleistungen, ii) der Verzögerung oder Unfähigkeit, auf unsere Dienste zuzugreifen; iii) Viren, Fehlern, Trojanern, Software, Informationen, Websites Dritter, Diensten, die durch die Nutzung unserer Dienste erhalten wurden, iv) oder anderen Problemen im Zusammenhang mit unseren Diensten entstehen, unabhängig davon, ob sie auf Vertrag, unerlaubter Handlung, Gefährdungshaftung oder auf andere Weise beruhen, selbst wenn BADGER CLAIM, seine verbundenen Unternehmen oder seine Lieferanten über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurden.
IX.1. BADGER CLAIM kann die AGB einseitig ohne vorherige Ankündigung ändern. Falls die Änderung eine Einschränkung der Rechte des Kunden zur Folge hätte, kann sie erst nach Benachrichtigung des Kunden und vorbehaltlich seiner Zustimmung in Kraft treten.
X.1. Die Vereinbarung zwischen BADGER CLAIM und dem Kunden unterliegt den Gesetzen Rumäniens.
X.2. Alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, werden von den rumänischen nationalen Gerichten entschieden, es sei denn, zwingende, ausschließliche Zuständigkeitsnormen sehen etwas anderes vor.