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Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug: Was Sie wissen müssen

Das Verpassen eines Anschlussfluges kann die gesamte Reise beeinträchtigen und zu Verspätungen am Endziel, dem Verlust nachfolgender Buchungen oder unerwarteten zusätzlichen Kosten führen. In Situationen, in denen der Anschluss aufgrund eines verspäteten, annullierten oder umgebuchten Fluges verpasst wird und alle Flugsegmente zusammen gebucht wurden, hat der Passagier gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Anspruch auf Entschädigung für den verpassten Anschlussflug. Dieses europäische Gesetz verpflichtet Fluggesellschaften, eine effiziente Umleitung sicherzustellen und unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung zu zahlen.
Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug?
Die Flüge wurden auf demselben Ticket gebucht (eine einzige Buchung, unabhängig vom Betreiber).
Die Verspätung am Endziel beträgt mindestens 3 Stunden gegenüber der geplanten Ankunftszeit.
Die Verspätung ist auf das Verschulden der Fluggesellschaft zurückzuführen (z. B. vermeidbare technische Defekte, Personalmangel, interne logistische Probleme).
Der Anschluss wurde aufgrund der Verspätung des ersten Fluges oder einer Annullierung ohne angemessene Umleitung verpasst.
Der Flug fand in den letzten 3 Jahren statt.
Die Reise begann an einem Flughafen in der Europäischen Union oder wurde von einem europäischen Luftfahrtunternehmen durchgeführt.
Die Flüge sind nicht Teil einer einzigen Buchung.
Die Verspätung wurde durch außergewöhnliche Umstände verursacht (schwere Wetterbedingungen).
Die Fluggesellschaft hat eine effiziente Umleitung angeboten, die es ermöglichte, das Endziel mit einer Verspätung von weniger als 3 Stunden zu erreichen.
Welche Beträge können Sie bei einem verpassten Anschlussflug erhalten?
Die finanzielle Entschädigung richtet sich nach der Gesamtstrecke der Reise und der tatsächlichen Verspätung am Endziel. Die Beträge sind festgelegt und hängen nicht vom Ticketpreis ab:
€250
Entschädigung pro Passagier
Bis zu 1.500 km
€400
Entschädigung pro Passagier
Zwischen 1.500 km und 3.500 km
€600
Entschädigung pro Passagier
Über 3.500 km
Recht auf Umleitung und Betreuung
Auch wenn keine Entschädigung gezahlt wird, haben Passagiere, die von einem verpassten Anschlussflug betroffen sind, Anspruch auf:
Mahlzeiten und Getränke
Mahlzeiten und Getränke, angemessen zur Wartezeit.
Zugang zur Kommunikation
Zugang zur Kommunikation, einschließlich kostenloser Telefonanrufe und dem Versenden von E-Mails oder Nachrichten.
Unterkunft und Transport
Unterkunft und lokaler Transport, falls die Umleitung eine Übernachtung erfordert.
Kostenlose Umleitung
Kostenlose Umleitung zum Endziel, so schnell wie möglich.
Darüber hinaus kann der Passagier zwischen der vollständigen Rückerstattung des Ticketpreises (für den nicht genutzten Flugabschnitt und gegebenenfalls für den Rest der Reise) oder der Umleitung zum Endziel wählen, entweder so bald wie möglich oder zu einem späteren Zeitpunkt nach seiner Wahl.
Welche Dokumente sollten Sie aufbewahren?
Um eine Entschädigung zu beantragen, ist es wichtig, folgende Dokumente aufzubewahren:
Die vollständige Buchungsbestätigung, die alle Flugsegmente enthält.
Die Flugtickets und Bordkarten.
Nachweise über die tatsächliche Ankunftszeit (Screenshots von Apps, Fotos der Anzeigetafel, E-Mails der Fluggesellschaft).
Jegliche offizielle Korrespondenz bezüglich der Verspätung, Annullierung oder Umleitung.
Prüfen Sie die Anspruchsberechtigung
Geben Sie Ihre Reisedaten auf der ClaimBee-Plattform ein, um schnell zu analysieren, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben.
Füllen Sie den Antrag aus
Fügen Sie alle relevanten Dokumente bei und geben Sie Details zu den Umständen an, unter denen Sie den Anschluss verpasst haben.
Senden Sie den Antrag
Sie können die Fluggesellschaft direkt kontaktieren oder ClaimBee beauftragen, den gesamten Prozess für Sie zu übernehmen.
Sie erhalten die Entschädigung
Nach Genehmigung des Antrags wird der Betrag direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen.
Häufig gestellte Fragen zur Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug
Ein Anschluss gilt als verpasst, wenn der Passagier aufgrund der Verspätung oder Annullierung des ersten Flugsegments nicht rechtzeitig zum nächsten Flug innerhalb derselben Buchung einsteigen kann. Um Anspruch auf Entschädigung zu haben, müssen alle Flüge auf demselben Ticket enthalten sein.
Nein. Die Verordnung gilt nur für Flüge, die zusammen als Teil einer einzigen vertraglichen Reise gebucht wurden. Bei separaten Buchungen wird jedes Segment unabhängig behandelt, und der Verlust des Anschlusses fällt nicht unter die EU-Rechte.
Nein. Der Anspruch auf Entschädigung entsteht erst, wenn die kumulierte Verspätung am Endziel mindestens 3 Stunden gegenüber der ursprünglich im Reiseplan vorgesehenen Zeit beträgt.
Ja, in den meisten Fällen. Technische Probleme gelten als unter der Kontrolle des Luftfahrtunternehmers stehend und stellen keine „außergewöhnlichen Umstände“ dar. Beträgt die Verspätung also mehr als 3 Stunden, muss die Fluggesellschaft die Entschädigung zahlen.
Solange die Flüge zusammen als Teil eines einzigen Beförderungsvertrags (dasselbe Ticket) gebucht wurden, ist die für die Verspätung verantwortliche Fluggesellschaft verpflichtet, eine Entschädigung anzubieten, auch wenn der Anschlussflug von einem anderen Beförderer durchgeführt wird.
Sie haben das Recht, zwischen Umleitung oder Rückerstattung zu wählen, eine Entschädigung wird jedoch nur gezahlt, wenn Sie mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden am Endziel ankommen und die Fluggesellschaft für den verpassten Anschluss verantwortlich ist.
Das hängt vom Flughafen, der Fluggesellschaft und den lokalen Verfahren ab. Im Allgemeinen bieten Fluggesellschaften keine kürzeren Anschlüsse an, als unter normalen Bedingungen machbar sind. Wenn Sie die Transit-Anweisungen befolgt und den Anschluss dennoch aufgrund des Verschuldens der Fluggesellschaft verpasst haben, könnten Sie Anspruch auf Entschädigung haben.
Normalerweise nicht. Die Flugsicherung gilt als außergewöhnlicher Umstand und liegt außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft. Sie haben jedoch Anspruch auf Betreuung (Mahlzeiten, Getränke, Unterkunft, Kommunikation).
Ja, solange der Flug in der EU begonnen hat oder von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt wird und die gesamte Reise Teil einer einzigen Buchung ist. Die Verordnung gilt auch für internationale Zwischenstopps.
In Rumänien beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre ab dem Datum des Fluges. Es wird empfohlen, den Antrag so bald wie möglich einzureichen, um den Verlust des Anspruchs zu vermeiden.
Ja. Obwohl die Fluggesellschaft verpflichtet ist, offizielle Informationen bereitzustellen, ist es hilfreich, Nachweise wie die Bordkarte, Screenshots von Flugverfolgungs-Apps oder andere Dokumente aufzubewahren, die die tatsächliche Ankunftszeit belegen.
Die Verordnung sieht lediglich feste Beträge als Entschädigung vor. Andere Schäden (wie verlorene Buchungen, verpasste Termine, zusätzliche Ausgaben) können separat vor Gericht geltend gemacht werden, fallen aber nicht unter das Standardverfahren der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.
Wenn Ihr Antrag ignoriert oder ungerechtfertigt abgelehnt wird, können Sie eine Beschwerde bei der Nationalen Behörde für Fluggastrechte einreichen oder einen spezialisierten Dienst wie ClaimBee in Anspruch nehmen, der in Ihrem Namen handeln kann, auch vor Gericht.
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gilt nur, wenn der ursprüngliche Flug von einem Flughafen in der EU gestartet ist oder von einer in der Europäischen Union registrierten Fluggesellschaft durchgeführt wird. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, ist ein Anspruch auf Entschädigung nicht garantiert.