Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug: Was Sie wissen müssen
Anschlussflug wegen Flugverspätung verpasst? Sie könnten Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung haben. Erfahren Sie alles, was Sie über die Beantragung einer Entschädigung bei verpassten Anschlussflügen wissen müssen
Was ist eine Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug?
Wichtig zu wissen
Die Entschädigungshöhe ist festgelegt und hängt nicht von Ihrem Ticketpreis ab. Ein 50 € Ticket einer Billigfluggesellschaft kann zur gleichen Entschädigung führen wie ein 500 € Ticket, wenn der Flug die Voraussetzungen erfüllt.
Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug?
Um Anspruch auf eine Entschädigung für einen verpassten Anschlussflug zu haben, müssen Sie bestimmte Kriterien erfüllen. Das Verständnis dieser Anforderungen ist entscheidend, um festzustellen, ob Sie einen gültigen Anspruch haben.
Sie KÖNNEN eine Entschädigung fordern, wenn:
Sie können KEINE Entschädigung fordern, wenn:

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Welche Beträge können Sie bei einem verpassten Anschlussflug erhalten?
Die finanzielle Entschädigung richtet sich nach der Gesamtstrecke der Reise und der tatsächlichen Verspätung am Endziel. Die Beträge sind festgelegt und hängen nicht vom Ticketpreis ab:
Recht auf anderweitige Beförderung und Betreuung
Auch wenn keine Entschädigung gezahlt wird, haben Passagiere, die von einem verpassten Anschlussflug betroffen sind, Anspruch auf:
Mahlzeiten und Getränke
Mahlzeiten und Getränke, angemessen zur Wartezeit.
Zugang zur Kommunikation
Zugang zur Kommunikation, einschließlich kostenloser Telefonanrufe und dem Versenden von E-Mails oder Nachrichten.
Unterkunft und Transport
Unterkunft und lokaler Transport, falls die anderweitige Beförderung eine Übernachtung erfordert.
Kostenlose anderweitige Beförderung
Kostenlose anderweitige Beförderung zum Endziel, so schnell wie möglich.
Wichtig zu wissen
Darüber hinaus kann der Passagier zwischen der vollständigen Rückerstattung des Ticketpreises (für den nicht genutzten Flugabschnitt und gegebenenfalls für den Rest der Reise) oder der anderweitigen Beförderung zum Endziel wählen, entweder so bald wie möglich oder zu einem späteren Zeitpunkt nach seiner Wahl.

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Wie beantragen Sie eine Entschädigung?
Es gibt zwei Hauptwege, eine Entschädigung zu beantragen: direkt bei der Fluggesellschaft oder über ein Anspruchsmanagement-Unternehmen wie ClaimBee.
Direkt bei der Fluggesellschaft beantragen
Sie können einen Antrag direkt an die Kundenabteilung der Fluggesellschaft richten. Dieser Prozess kann jedoch:
- Zeitaufwändig sein (kann Monate dauern)
- Komplexe rechtliche Verfahren und Unterlagen erfordern
- Fluggesellschaften lehnen oft berechtigte Ansprüche ab
- Gerichtsverfahren erforderlich machen

ClaimBee kann Anträge im Namen der Passagiere einreichen
- Keine Vorabkosten oder versteckten Gebühren
- Experten-Team übernimmt alle Verhandlungen
- Gerichtliche Vertretung bei Bedarf
- 98 % Erfolgsquote
- Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 8-12 Wochen
Wie es funktioniert
Um eine Entschädigung zu beantragen, ist es wichtig, folgende Dokumente aufzubewahren:
- Die vollständige Buchungsbestätigung, die alle Flugsegmente enthält.
- Die Flugtickets und Bordkarten.
- Nachweise über die tatsächliche Ankunftszeit (Screenshots von Apps, Fotos der Anzeigetafel, E-Mails der Fluggesellschaft).
- Jegliche offizielle Korrespondenz bezüglich der Verspätung, Annullierung oder anderweitige Beförderung.
Prüfen Sie die Anspruchsberechtigung
Geben Sie Ihre Reisedaten auf der ClaimBee-Plattform ein, um schnell zu analysieren, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben.
Füllen Sie den Antrag aus
Fügen Sie alle relevanten Dokumente bei und geben Sie Details zu den Umständen an, unter denen Sie den Anschluss verpasst haben.
Senden Sie den Antrag
Sie können die Fluggesellschaft direkt kontaktieren oder ClaimBee beauftragen, den gesamten Prozess für Sie zu übernehmen.
Sie erhalten die Entschädigung
Nach Genehmigung des Antrags wird der Betrag direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen.
Häufig gestellte Fragen zur Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug
Ein Anschluss gilt als verpasst, wenn der Passagier aufgrund der Verspätung oder Annullierung des ersten Flugsegments nicht rechtzeitig zum nächsten Flug innerhalb derselben Buchung einsteigen kann. Um Anspruch auf Entschädigung zu haben, müssen alle Flüge auf demselben Ticket enthalten sein.
Nein. Die Verordnung gilt nur für Flüge, die zusammen als Teil einer einzigen vertraglichen Reise gebucht wurden. Bei separaten Buchungen wird jedes Segment unabhängig behandelt, und der Verlust des Anschlusses fällt nicht unter die EU-Rechte.
Nein. Der Anspruch auf Entschädigung entsteht erst, wenn die kumulierte Verspätung am Endziel mindestens 3 Stunden gegenüber der ursprünglich im Reiseplan vorgesehenen Zeit beträgt.
Ja, in den meisten Fällen. Technische Probleme gelten als unter der Kontrolle des Luftfahrtunternehmers stehend und stellen keine „außergewöhnlichen Umstände“ dar. Beträgt die Verspätung also mehr als 3 Stunden, muss die Fluggesellschaft die Entschädigung zahlen.
Solange die Flüge zusammen als Teil eines einzigen Beförderungsvertrags (dasselbe Ticket) gebucht wurden, ist die für die Verspätung verantwortliche Fluggesellschaft verpflichtet, eine Entschädigung anzubieten, auch wenn der Anschlussflug von einem anderen Beförderer durchgeführt wird.
Sie haben das Recht, zwischen anderweitiger Beförderung oder Rückerstattung zu wählen, eine Entschädigung wird jedoch nur gezahlt, wenn Sie mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden am Endziel ankommen und die Fluggesellschaft für den verpassten Anschluss verantwortlich ist.
Das hängt vom Flughafen, der Fluggesellschaft und den lokalen Verfahren ab. Im Allgemeinen bieten Fluggesellschaften keine kürzeren Anschlüsse an, als unter normalen Bedingungen machbar sind. Wenn Sie die Transit-Anweisungen befolgt und den Anschluss dennoch aufgrund des Verschuldens der Fluggesellschaft verpasst haben, könnten Sie Anspruch auf Entschädigung haben.
Normalerweise nicht. Die Flugsicherung gilt als außergewöhnlicher Umstand und liegt außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft. Sie haben jedoch Anspruch auf Betreuung (Mahlzeiten, Getränke, Unterkunft, Kommunikation).
Ja, solange der Flug in der EU begonnen hat oder von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt wird und die gesamte Reise Teil einer einzigen Buchung ist. Die Verordnung gilt auch für internationale Zwischenstopps.
Die Frist hängt von der nationalen Gesetzgebung ab und beträgt in den meisten EU-Mitgliedstaaten 2 bis 3 Jahre ab dem Flugdatum. Es wird empfohlen, den Antrag so bald wie möglich einzureichen, um den Verlust des Anspruchs zu vermeiden.
Ja. Obwohl die Fluggesellschaft verpflichtet ist, offizielle Informationen bereitzustellen, ist es hilfreich, Nachweise wie die Bordkarte, Screenshots von Flugverfolgungs-Apps oder andere Dokumente aufzubewahren, die die tatsächliche Ankunftszeit belegen.
Die Verordnung sieht lediglich feste Beträge als Entschädigung vor. Andere Schäden (wie verlorene Buchungen, verpasste Termine, zusätzliche Ausgaben) können separat vor Gericht geltend gemacht werden, fallen aber nicht unter das Standardverfahren der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.
Wenn Ihr Antrag ignoriert oder ungerechtfertigt abgelehnt wird, können Sie eine Beschwerde bei der Nationalen Behörde für Fluggastrechte einreichen oder einen spezialisierten Dienst wie ClaimBee in Anspruch nehmen, der in Ihrem Namen handeln kann, auch vor Gericht.
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gilt nur, wenn der ursprüngliche Flug von einem Flughafen in der EU gestartet ist oder von einer in der Europäischen Union registrierten Fluggesellschaft durchgeführt wird. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, ist ein Anspruch auf Entschädigung nicht garantiert.
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